05.04.04.10 (Bayern) Planen von komplexen Arbeitsabläufen
- Laufende Nr
- 266
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.04
- SYS_3
- 05.04.04
- SYS_4
- 05.04.04.10
- ORGEINHEIT
- Planung
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Produktions-/Qualitätsmanagement
- ERAAA
- Planen von komplexen Arbeitsabläufen
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 11
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Die Arbeitsaufgabe umfasst das Durchführen von Neuplanungen. Arbeitsgänge / Arbeitsfolgen / Betriebsmittel / Vorgabezeiten für Teilefertigung/Montage mit voneinander abhängigen Bearbeitungsoperationen und unter Berücksichtigung neuer bzw. modifizierter Verfahren nach arbeitswissenschaftlichen, fertigungstechnischen und betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen vorplanen / planen / feinplanen, ggf. unter Mitwirkung anderer betrieblicher Stellen. Die relevanten Planungsgrößen mit den Fachbereichen abstimmen, festlegen und vertreten. Soll-/Ist-Vergleiche in Bezug auf benötigte Kapazitäten erarbeiten, Alternativen darstellen, Terminpläne ausarbeiten, Investitionskosten und Fertigungszeiten aufstellen und abstimmen. Aktive Steuerung der Produktkosten entsprechend der vereinbarten Kostenziele (z. B. Analyse von Eigen- oder Fremdfertigung, Unterstützung der Entscheidungsfindungen über Investitionen). Technische Unterlagen und konstruktive Vorgaben auf optimale Umsetzbarkeit prüfen, ggf. ergänzen und berichtigen. Einsatzmöglichkeiten neuer Bearbeitungsverfahren anregen, Fertigungsversuche einsteuern, überwachen und Ergebnisse analysieren. Optimierung der Fertigungszeiten, Verfahrensverbesserungen erarbeiten, abstimmen, einführen und überwachen, Ergebnisse auswerten. Den Fertigungsablauf einschl. der Maschineneinstelldaten dokumentieren. Vorgabezeiten ermitteln bzw. ermitteln lassen und festlegen. Optimale Losgrößen ermitteln. Prüfvorschriften umsetzen. Mehrzeitanforderungen überprüfen und genehmigen. Art und Anzahl der Betriebsmittel mit einer Vielzahl von Funktionen/ Bearbeitungsstufen planen. Konstruktive Gestaltung abstimmen, Fertigung und Beschaffung veranlassen. Betriebsmittelabnahme durchführen bzw. veranlassen.
BBG
Die Neuplanung von Arbeitsfolgen und Betriebsmitteln unter Berücksichtigung neuer bzw. modifizierter Verfahren, die Darstellung von Alternativen, die Optimierung der Verfahren und Fertigungszeiten, die Prüfung der technischen Unterlagen auf optimale Umsetzbarkeit und die aktive Produktkostensteuerung erfordern eine bis zu 4 jährige Regelstudiendauer z. B. Dipl.-Ing. FH Maschinenbau mit Schwerpunkt Fertigungs-/Produktions-/Verfahrenstechnik und qualifizierte Kenntnisse in den Methoden der Arbeitswirtschaft (z.B. REFA, MTM) mit vielseitiger Erfahrung in Fertigungstechnologie, Konstruktion oder Bauteilentwicklung.